Biotopverbund Januar 19, 2024Januar 26, 2024 Betreff: Biotopverbund Anfrage und Antrag Betreff: BiotopverbundDas Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verankert den Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel. Als eine von mehreren Maßnahmen legt das Gesetz den Ausbau des Biotopverbundes mit konkreten Flächenzielen fest: ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope soll bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent des Offenlandes der Landesfläche umfassen. Ziel ist es, den Biotopverbund Offenland bis zum Jahr 2030 auf mind. 15 % der Landesfläche auszubauen. Die Kommunen sind zur Umsetzung des Biotopverbunds verpflichtet. Fragen an den Gemeiderat und die Verwaltung:1. Auf welchem aktuellen Stand ist die Gemeinde Starzach hinsichtlich des Ausbaus des Biotopverbunds und des Flächenziels von mindestens 10% in 2023?2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ziele der Folgejahre zu erreichen?3. Auf der Gemarkung der Gemeinde Starzach leben landesweit bedeutsame (Rest-)bestände verschiedener Feldvogelarten wie z.B. das Rebhuhn, für die wir besondere Verantwortung tragen. Welche Maßnahmen zum Biotopverbund sind bereits umgesetzt bzw. zukünftig geplant, um insbesondere diese Tiergruppe zu fördern?Wir beantragen, die Ausführungen der Gemeindeverwaltung zu o.g. Fragen öffentlich im Gemeinderat darzulegen und den Austausch darüber zu ermöglichen.